YouTube hat sein Partner:innenprogramm aktualisiert und teilt mit, dass per 01. Februar 2023 auch die Creator selbst von den Werbeeinnahmen, die durch Shorts gewonnen werden, profitieren sollen.
Die
Social Media Plattform YouTube teilte mit, dass per Februar 2023 Shorts Creator ebenfalls Werbeeinnahmen, die mit der Hilfe von Shorts generiert wurden, erhalten werden. Die Bedingung lautet, wie folgt: Alle Shorts-Kreierer:innen müssen zwingend das neue YouTube Partner:innenprogramm (YPP) akzeptieren, um von Werbeeinnahmen profitieren zu können.
Via Twitter teilte der Kanal «Creator Liaison», was man über das neue Partner:innenprogramm wissen sollte.
Dass YouTube mehr Monetarisierungsoptionen für Creator zur Verfügung stellen möchte, war kein Geheimnis. Auch wir haben bereits in einem vorherigen Artikel darüber berichtet.
Im Rahmen des neuen YouTube Partner:innenprogramms, wird das Versprechen nun Realität. Jedoch ist das Ganze nicht umsonst. So muss jede:r Creator die neuen Vertragsbedingungen annehmen. Egal, ob sie mit Shorts Einnahmen generieren möchten oder nicht.
Bisher konnten Einnahmen aus unterschiedlichen Bereichen generiert werden. So konnte Geld mit der Unterstützung von Super Charts, der Shopping Integration, sowie über einen speziellen Fonds gemacht werden. Leider stellte sich dieses, wie auch bei TikTok, als nicht sehr vorteilhaft heraus.
Seit Jahren gibt YouTube einen Teil der Werbeeinnahmen an Creator von Longform-Videos ab. Dies soll nun auch für die Ersteller:innen von Shorts möglich gemacht werden.
Die Content Creator auf YouTube müssen nicht zwingend das Einkünfte-System von Shorts verwenden. So möchte YouTube ein modulares System einführen. Das bedeutet, dass alle Interessierten eine Grundvereinbarung akzeptieren müssen. Diese beinhaltet Bedingungen zu erlaubten Inhalten und die Zahlungsart an die Creator. Sie bezieht sich auf alle YouTuber, die bereits Partner:innen sind.
So erhalten alle Creator Zeit bis zum 10. Juli 2023, um diese Grundbedingungen zu unterzeichnen. Sollten sie dies nicht tun, wird die Monetarisierungsoption deaktiviert. Wer die Deadline verschläft, müsste sich allenfalls erneut für das Partner:innenprogramm bewerben.
Der Vertrag wird ebenfalls eine «Shorts Klausel» beinhalten, die per 01. Februar 2023 geltend gemacht wird. Diese erklärt, dass die Einnahmen aus «Anzeigen, die zwischen Videos im Shorts Feed angesehen werden» gekürzt werden.
Um überhaupt Teil des
YouTube Partner:innenprogramms sein zu können, mussten Teilnehmer:innen bis anhin in einem Jahr 4'000 öffentliche Wiedergabestunden generieren.
Diese Vorgabe wurde per Januar 2023 nichtig gemacht. Neu gilt, dass Creator diese 4'000 Stunden für Nicht-Shorts-Inhalte generieren oder zehn Millionen Aufrufe für Shorts innerhalb von 90 Tagen erhalten müssen. Zusätzlich müssen sie über mindestens 1'000 Abonent:innen verfügen, damit sie überhaupt Teil des Programms sein können.
Lisa-Marie hat 2018 Publizistik und Kommunikationswissenschaften abgeschlossen und arbeitet bei netpulse AG als Projektleiterin für Google Ads. Sie informiert über SEO und führt Schulungen durch.
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