Lisa-Marie Unger • 6. Oktober 2022

Cookie-Banner Onlineshops Schweiz   

Die ganze Cookie Geschichte gleicht mittlerweile einem spannenden Krimi. In der Schweiz schien die Regelung bzgl. Cookie-Banner und anderen damit verbundenen Themen locker. Vor allem, wenn man es mit den deutschsprachigen Nachbarländern vergleicht. Aber lasst uns am Anfang beginnen.



Was sind denn überhaupt Cookies?

Ein Diagramm, das den Prozess zum Abrufen von Erstanbieter-Cookies und Drittanbieter-Cookies zeigt.

First Party Cookies


Du gelangst auf die Webseite Zalando. Es wird dir ein Banner präsentiert, der dich fragt, ob deine Daten bzw. dein Verhalten gesammelt werden dürfen. Du nimmst diesen in der Regel an. Somit kann nun die Webseite (Zalando) dein Verhalten im Shop tracken. Hierzu gehören Dinge wie: Spracheinstellungen, Zustimmung/Ablehnung Cookie Gebrauch, Besuchte Unterseiten, Besuchsdauer, Alter, Geschlecht, Standort etc. Mit Hilfe dieser Daten kann Zalando nun Verbesserungen anbringen (wenn sie beispielsweise Absprünge auf bestimmten Seiten erkennen) und die Webseite anhand des Nutzerverhaltens optimieren. 



Third Party Cookies


Besucht ein Nutzer eine Webseite (z.B. Zalando) akzeptiert er mit Annahme des Cookie Banners, dass sein   Browser ein First Party Cookie des Webseitenbetreibers und Third Party Cookie des werbetreibenden AdServers (z.B. Google Ads) generiert   . Diese beiden Cookies sammeln nun Daten über des Nutzers Verhalten auf Zalando. Der Nutzer schaut sich bei Zalando unterschiedliche Handtaschen an. Da er mit der Auswahl noch nicht happy ist, öffnet er ein neues Browserfenster und besucht einen neuen Online Shop. Hier fällt dem Nutzer ein, dass er auch eine neue Jacke benötigt. Er entscheidet sich für eine Jacke, aber kauft keine der Handtaschen. Das   Third Party Cookie des Adservers   merkt sich das und schliesst daraus, dass der Nutzer nach wie vor auf der Suche nach einer neuen Handtasche ist. Der Nutzer schliesst beide Browserfenster und legt so beide Cookie-Arten still. Allerdings wurden sie nicht von seiner Festplatte gelöscht. Als er ein paar Stunden später seine E-Mails anschaut, erhält er Werbeanzeigen zu Handtaschen, da der Adserver nun weiss, dass der Nutzer nach Handtaschen sucht. Das funktioniert, indem der Adserver sein Third-Party-Cookie ausliest  , das nach wie vor auf des Nutzers Rechner gespeichert ist. 



Braucht es Cookie Banner in der Schweiz?


Durch die Einführung der DSGVO im Jahr 2018 hat sich die datenschutzrechtliche Lage in der EU verändert. Dabei stellt sich die Frage, welchen Einfluss diese Anpassung auf Schweizer Unternehmen hat. In der Schweiz gilt aktuell, dass ein Banner ersichtlich sein sollte. Dieser sollte, sofern er sich nur an Schweizer Kunden richtet, zumindest über den Einsatz von Cookies aufklären. Der Button sollte am besten direkt zur Datenschutzerklärung führen, so dass der Nutzer über die Regelungen informiert wird. Wenn ein Schweizer Onlineshop jedoch über Kunden in der EU verfügt, muss der Cookie Banner den Richtlinien der EU entsprechen.



Ausblick


Vermutlich wird sich per September 2023 die Rechtslage in der Schweiz derjenigen der EU anpassen. Das bedeutet, dass der Begriff DSGVO auch für die Schweiz konkreter wird.



Quelle: blog.carpathia.ch

Über die Autorin

Eine Frau mit lockigem Haar trägt ein weißes Hemd und lächelt.

Lisa-Marie Unger

Lisa-Marie hat 2018 Publizistik und Kommunikationswissenschaften abgeschlossen und arbeitet bei netpulse AG als Projektleiterin für Google Ads. Sie informiert über SEO (Suchmaschinenoptimierung) und führt Schulungen durch.


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