Wie wir bereits berichtet haben, erhalten YouTube Shorts Creator seit Februar 2023 ebenfalls Werbeeinnahmen.
Hier sind aber auch bestimmte Regulierungen am Werk. Das bedeutet, dass manche Creator kein Geld erhalten, wenn ihre Inhalte als obszön eingestuft werden. Verschiedene Faktoren können zu dieser Kategorisierung führen. Dazu gehört beispielsweise die Hintergrundmusik. Da die Einstufungen durch YouTube zu Verwirrung auf Seiten der Creator geführt haben, hat YouTube nun neue Richtlinien lanciert.
Dank der neuen Richtlinien weiss man nun, dass Werbung in Videos integriert werden kann, die über «obszöne» Musik verfügt. Verletzende Inhalte in Thumbnail und Titel sind nach wie vor verboten. So sollen auch Schimpfwörter zukünftig unterschiedlich behandelt werden. Kommt das F-Wort beispielsweise in den ersten sieben Sekunden des Videos vor, wird die Werbung eingeschränkt. YouTube erklärt hierzu:
Alle Accounts, die über ein gelbes Icon verfügen, werden von YouTube nochmals auch ihre Werbetauglichkeit untersucht. Ebenfalls werden alte Videos untersucht, denn auch in diese werden häufig Anzeigen eingebaut.
Quelle: Onlinemarketing.de
Lisa-Marie hat 2018 Publizistik und Kommunikationswissenschaften abgeschlossen und arbeitet bei netpulse AG als Projektleiterin für Google Ads. Sie informiert über SEO und führt Schulungen durch.
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